Aktuell
Keine Verwirkung des Vergütungsanspruchs des vorläufigen Verwalters bei Pflichtverletzung des endgültigen Verwalters
Der vorläufige Insolvenzverwalter verwirkt seinen Vergütungsanspruch in der Regel nicht durch Pflichtverletzungen, die er als Insolvenzverwalter im eröffneten Verfahren begeht.
BGH, Beschluss vom 21. September 2017 - IX ZB 28/14 - LG Bochum, AG Bochum