Leistungsspektrum
Schlussrechnungsprüfung des Insolvenzverwalters
Auf diesem Gebiet gehören wir zu den Marktführern.
Etwa 70 Insolvenzgerichte und Gläubigerausschüsse beauftragen uns bundesweit mit der Schlussrechnungsprüfung ihrer vorläufigen und eröffneten Insolvenzverfahren.
Unsere Erfahrung resultiert aus der Erstellung von über 1300 Gutachten.
Wir überprüfen für Sie:
- Formelle und materielle Richtigkeit der Insolvenzverwaltung
- Ordnungsgemäße und vollständige Schlussrechnungslegung
- Ordnungsgemäße und vollständige Verwertung der Insolvenzmasse
- Sachlich und rechnerisch richtige Ermittlung und Feststellung der Beträge, die an absonderungsberechtigte Gläubiger ausgekehrt wurden
- Ordnungsgemäße Begründung und Verwendung von Masse unter Berücksichtigung der Abgrenzung von Verbindlichkeiten, die im vorläufigen oder im eröffneten Verfahren begründet wurden
- Zufluss aus der Insolvenzmasse an den Insolvenzverwalter oder ihm verbundene Unternehmen
- Aus der Masse bezahlte Honorare an Hilfskräfte
- Ermittlung der Berechnungsgrundlage nach § 1 InsVV
- Tatsachen für die Festsetzung von Zu- und Abschlägen nach § 3 InsVV
- Insolvenzpläne
- im Auftrag des Gläubigerausschusses
Darüber hinaus begutachten wir jeden weiteren im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zu überprüfenden wirtschaftlichen Sachverhalt - soweit erforderlich.
Die Bearbeitung der Gutachtensaufträge erfolgt im Regelfall innerhalb von sechs bis acht Wochen. Die Gutachten ermöglichen Ihnen daher eine kurzfristige Aufhebung bzw. Einstellung des Verfahrens. Unsere Tätigkeit rechnen wir nach JVEG ab. Grundsätzlich sorgen wir für die kostenlose Abholung und den Rücktransport aller zu prüfenden Unterlagen.